Wissenswertes zu Ihrem Urlaub im Rathberger Hof


Zusätzliche Infos

Kurtaxe Erwachsene pro Tag 1,00
Alles inklusive: Wäsche für Bett, Bad mit Heizung, Strom. Handtuchwechsel 2 x pro Woche

 

Reservierungsbedingungen

Anmeldung und Buchung:
Ihre Reiseanmeldung an uns kann grundsätzlich mündlich, schriftlich, fernmündlich oder per Mail erfolgen. Sie erhalten von uns eine schriftliche Buchungsbestätigung. Der Vertrag ist somit für beide Seiten verbindlich und rechtskräftig, sofern Sie keinen schriftlichen Widerspruch innerhalb von 8 Tagen einlegen.

Wenn man bucht, muss man innerhalb von 7 Tagen:
die Buchungsbestätigung unterschrieben zurück senden und eine Anzahlung von € 90,- leisten. Restzahlung vom Pauschalbetrag dann 14 Tage vor Anreise per Überweisung

Bezahlung:
Karenzahlung oder Barzahlung

Storno-Regelung:
Klingt ärgerlich und ist ärgerlich. Andererseits kann jeden mal was dazwischen kommen. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig.
Bei einer Stornierung behalten wir 20,- EUR Bearbeitungsgebühr ein.
Ab 60 Tage vor Anreise behalten wir 90,- EUR Bearbeitungsgebühr ein.
Ab 14 Tage vor Anreise werden 80% vom Buchungsbetrag in Rechnung gestellt.
Bei späterer Anreise, oder früherer Abreise werden diese Tage voll in Rechnung gestellt.

Bestellte Anwendungen:
Für bestellte Anwendungen werden bei einer Nichtinanspruchnahme 50% der Kosten berechnet.
Bei vorzeitiger Abreise oder späteren Antritt  Ihres Aufenthaltes 100% des Reisepreises.
Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist P a s s a u.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!

 

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag:

(Auszug aus der Deutschen Hotelordnung, herausgegeben von der DEHOGA)

  • Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  • Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  • Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten, falls keine Wohneinheit oder Zimmer in ähnlicher Kategorie woanders bereitgestellt wird.
    a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Beherbergungsbetrieb ersparten Aufwendungen.
    b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Frühstück) 30% des Pensionspreises
    c) Bei einem Kurzaufenthalt unter 5 Tagen fallen jedoch keine Einsparungen an,  sodass auch keine Minderung in Abzug gebracht werden kann!
  • a) Der Beherbergungsbetrieb ist nach  Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
    b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.